Suchen nach:

Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern MV
FNA 12
Rechtsstand

Titel

Öffntliches Baurecht -ÖBR-

Thema

Planungsrechtliche und Bauordnungsrechtliche Regelungen

 

 

Bemerkung

Das „Öffentliche Baurecht“ beinhaltet Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes. Dazu gehören Vorschriften aus dem Städtebau- und Bauordnungsrecht und aus dem so genannten Baunebenrecht sowie Verwaltungsvorschriften und auf Gemeindeebene Satzungen. Unfallverhütungsvorschriften sind als Anhang beigefügt.

Anmerkungen zum > Baurecht ; zum Baunebenrecht des DIFU: Deregulierung im Baunebenrecht- leider gesperrt

Der Navigator enthält verschiedene Einstiegsmöglichkeiten. Sie führen alle zur gewünschten Information

Informationen zum Thema

12 Land Mecklenburg Politik und Verwaltung> online

12 Städte Landkreise Gemeinden

Zugehörige und ergänzende Themen

Länderkennung 00= Bund  12= Land Mecklenburg-Vorpommer

12 Suchwortlisten
12 Bauplanungsrecht
12 Bauordnungsrecht

12 Vorschriftenlisten
12 Gesetze Verordnungen Land und Bund alphabetisch geordnet 

12 Sachgebietsordner SGO
Die sachgebietliche Gliederung stellt eine Ergänzung zur alphabetischen Gliederung aller Gesetze und Verordnungen dar. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen Verknüpfungen der einzelnen Doumente einen Überblick über die bei allgemeiner Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Mehrfachnennungen einzelner Regelwerke sind dabei gewollt.
                                                   
12 Themenordner TO
Die Themengliederung beinhaltet eine themenorientierte Zusammenfassung der Vorschriften, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben „ ob und was gebaut werden darf“, und die
Anforderungen an Bauvorhaben und deren Ausführung und Überwachung „wie gebaut werden muss“ regeln. Sie beinhalten alle relevanten Regelungen aus dem Baurecht und dessen Ergänzungen aus anderen Rechtsbereichen (Bau-Neben-Recht)

12 Verwaltungsrichtlinien -in Überarbeitung
Verwaltungsvorschriften  sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden,  sie enthalten z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen. Verwaltungsvorschriften werden auch als Erlasse, Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet. Aufgenommen im Navigator werden Regelungen, die das Baurecht und die Vorschriften aus dem Bau-Neben-Recht (s. Bund) betreffen; sie sind mit den einschlägigen Regelwerken verlinkt.

GUV Arbeitsschutz-Unfallverhütung der gesetzlichen Unfallversicherung
Zuständig für die Unfallversicherung der Versicherten im Bereich der öffentlichen Hand sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Zu ihren Aufgabenngehören u.a. Prävention von Arbeits und Schulunfällen. Zu diesem Zweck sind zu einzelnen Themen Regeln zur Unfallverhütung aufgestellt.