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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung §§ 162-164
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
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Die Sanierungssatzung ist ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Sanierung abgeschlossen ist oder nicht mehr durchgeführt wird.
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) 1. Teil 5. Abschnitt >online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung
00 BauGB(II) § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke
00 BauGB(II) § 164 Anspruch auf Rückübertragung
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00 BauGB(II) Erster Teil §§ 136-164b Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
00 BauGB(II) Zweites Kapitel §§ 136-191Besonderes Städtebaurecht