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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Fünfter Abschnitt  Abschluss der Sanierung §§ 162-164
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

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Die Sanierungssatzung ist ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Sanierung abgeschlossen ist oder nicht mehr durchgeführt wird.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 1. Teil 5. Abschnitt >online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung

00 BauGB(II) § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke

00 BauGB(II) § 164 Anspruch auf Rückübertragung


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