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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte §§ 157-161
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
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Die Gemeinde kann verschiedene, ihr im Rahmen der Sanierung obliegende Aufgaben auf einen externen Dritten übertragen. Sie kann dabei wählen, welche Aufgaben sie überträgt und ob sie diese auf einen oder mehrere Beauftragte überträgt.
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) 1. Teil 4. Abschnitt > online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde
00 BauGB(II) § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger
00 BauGB(II) § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger
00 BauGB(II) § 160 Treuhandvermögen
00 BauGB(II) § 161 Sicherung des Treuhandvermögens
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00 BauGB(II) Erster Teil §§ 136-164b Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
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