Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Vierter Abschnitt   Sanierungsträger und andere Beauftragte §§ 157-161   
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Suche:-
Die Gemeinde kann verschiedene, ihr im Rahmen der Sanierung obliegende Aufgaben auf einen externen Dritten übertragen. Sie kann dabei wählen, welche Aufgaben sie überträgt und ob sie diese auf einen oder mehrere Beauftragte überträgt.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 1. Teil 4. Abschnitt > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde

00 BauGB(II) § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger

00 BauGB(II) § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger

00 BauGB(II) § 160 Treuhandvermögen

00 BauGB(II) § 161 Sicherung des Treuhandvermögens

Zurück
00 BauGB(II) Erster Teil §§ 136-164b Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

00 BauGB(II) Zweites Kapitel §§ 136-191 Besonderes Städtebaurecht