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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 231-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

Zweiter Abschnitt   Entschädigung §§ 093-103
Fünfter Teil  Enteignung  §§ 085-122
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c            

Bemerkung

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Zu entschädigen sind der Rechtsverlust und andere durch die Enteignung entstandenen Vermögensnachteile . Die Bemessung der Entschädigung für den Rechtsverlust erfolgt nach § 095 BauGB , die für andere Vermögensnachteile nach § 096 BauGB. Die Entschädigung wird einheitlich festgesetzt

Informationen zum Thema

00 BauGB(I)  5.Teil  2. Abschnitt  > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) §  093 Entschädigungsgrundsätze

00 BauGB(I) §  094 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter

00 BauGB(I) §  095 Entschädigung für den Rechtsverlust

00 BauGB(I) §  096 Entschädigung für andere Vermögensnachteile

00 BauGB(I) §  097 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten

00 BauGB(I) §  098 Schuldübergang

00 BauGB(I) §  099 Entschädigung in Geld

00 BauGB(I) § 100 Entschädigung in Land

00 BauGB(I) § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte

00 BauGB(I) § 102 Rückenteignung

00 BauGB(I) § 103 Entschädigung für die Rückenteignung


Ergänzende Themen
00 Immobilienwertermittlungsverordnung -ImmoWertV-

00 BauGB(III) Dritter Teil §§ 217-232 Verfahren vor den Kammern Senaten für Baulandsachen 

00BauGB(IV) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen


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00 BauGB(I) Fünfter Teil  §§ 085-122 Enteignung  

00 BauGB(I) Erstes Kapitel  §§ 001-135c Allgemeines Städtebaurecht