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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

Erster Abschnitt  Zulässigkeit der Enteignung §§ 085-092 
Fünfter Teil   Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

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Die Möglichkeit einer Enteignung dient dem Zweck Grundstücke entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu nutzen, wenn dies sonst nicht möglich ist

Informationen zum Thema

00 BauGB(I)  5.Teil  1. Abschnitt  >online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 085 Enteignungszweck

00 BauGB(I) § 086 Gegenstand der Enteignung

00 BauGB(I) § 087 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung

00 BauGB(I) § 088 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen

00 BauGB(I) § 089 Veräußerungspflicht</link>

00 BauGB(I) § 090 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land

00 BauGB(I) § 091 Ersatz für entzogene Rechte</link>

00 BauGB(I) § 092 Umfang Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung


Ergänzende Themen
00 BauGB(III) Dritter Teil §§ 217-232 Verfahren vor den Kammern Senaten für Baulandsachen

12 Enteignungsgesetz -EnteigG-


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