Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)

Thema

Dritter Abschnitt  Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §§ 024-028
Zweiter Teil   Sicherung der Bauleitplanung §§ 014-028
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Der Gemeinde steht in verschiedenen Gebieten ein gesetzliches Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, das es ihr ermöglicht, Grundstücke zur Verfolgung städtebaulicher Ziele zu erwerben. Zu den für öffentliche Zwecke festgesetzten Flächen gehören Gemeinbedarfsflächen , Verkehrsflächen , Versorgungsflächen , Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung , öffentliche Grünflächen , Flächen für die Wasserwirtschaft

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) 2. Teil 3. Abschnitt   >online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 024 Allgemeines Vorkaufsrecht

00 BauGB(I) § 025 Besonderes Vorkaufsrecht

00 BauGB(I) § 026 Ausschluss des Vorkaufsrechts

00 BauGB(I) § 027 Abwendung des Vorkaufsrechts

00 BauGB(I )§ 027a Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten Dritter

00 BauGB(I) § 028 Verfahren und Entschädigung


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