Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 01 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)

Thema

Erster Abschnitt   Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen §§ 014 - 018
Zweiter Teil   Sicherung der Bauleitplanung §§ 014-028
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Suche:-
Die Gemeinde kann nach Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch eine Veränderungssperre verhindern, dass im Plangebiet Fakten geschaffen werden, die die Durchführung der Planung erschweren. Die Veränderungssperre kann auf einen Teil des zukünftigen Plangebiets beschränkt werden.
 

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) 2. Teil 1. Abschnitt >online

 

Zugehörige und ergänzende Themen


Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 014 Veränderungssperre

00 BauGB(I) § 015 Zurückstellung von Baugesuchen

00 BauGB(I ) § 016 Beschluss über die Veränderungssperre

00 BauGB(I) § 017 Geltungsdauer der Veränderungssperre

00 BauGB(I) § 018​​​​​​​ Entschädigung bei Veränderungssperre


Zurück
00 BauGB(I) Zweiter Teil Erster Abschnitt l Sicherung der Bauleitplanung §§ 014-028

00 BauGB(I) Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c