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Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
03 Niedersachsen NI
FNA Niedersachsen 03
Rechtsstand Angabe in den einzelnen Regelwerken

Titel

Öffentliches Baurecht

Thema

Planungsechtliche und Bauordnungsrechtliche Regelungen

 

Bemerkung

Das „Öffentliche Baurecht“ beinhaltet Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder. Dazu gehören Vorschriften aus dem Städtebau- und Bauordnungsrecht und aus dem so genannten Baunebenrecht  sowie Verwaltungsvorschriften und auf  Gemeindeebene Satzungen.

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Informationen zum Thema

03 Landesregierung Niedersachsen > online

03 Städte Kreise Gemeinden Ämter
 

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03 Sachgebietsordner SGO
Die sachgebietliche Gliederung bestimmter Themen in eienm Ordner ist eine Ergänzung zur alphabetischen Gliederung aller Gesetze und Verordnungen.Sie erleichtert die Übersicht und damit das Auffinden der gesuchten Titel gegenüber einer alphabetisch gegiederten Liste. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen Verknüpfungen der einzelnen Dokumente einen Überblick über die bei allgemeiner Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Wiederholte Benennungen einzelner Regelwerke in verschiedebnen Ordnern sind gewollt.                                                   

03 Themenordner TO
Die Themengruppen beinhalten eine themenorientierte Zusammenfassung der Vorschriften, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben „ ob und was gebaut werden darf“, und die Anforderungen an Bauvorhaben und deren Ausführung und Überwachung „wie gebaut werden muss“ regeln. Sie beinhalten alle relevanten Regelungen aus dem Baurecht und dessen Ergänzungen aus anderen Rechtsbereichen (Bau-Nebem-Recht)

03 Verwaltungsrichtlinien Erlasse in Überarbeitung
Erlasse sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden,  sie enthalten z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen. Erlasse werden auch als Verwaltungsvorschriften, Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet. Aufgenommen im Navigator sind Regelungen, die das Baurecht und die Vorschriften aus dem Bau-Neben-Recht  (s. Bund) betreffen. Alle Erlasse sind mit den einschlägigen Regelwerken verlinkt.

GUV Arbeitsschutz-Unfallverhütung der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Prävention -die Verhütung u.a. von Unfällen- gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherungsträgern. Die in dieser Liste u.a.auszugsweise
enthaltenen Hinweise können ggf. schon während der Planung baulicher Anlagen Berücksichtigung finden.