Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
03 Niedersachsen
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Erster Abschnitt   Erhaltungssatzung §§ 172-174
Sechster Teil  Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote §§ 172-179
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136 - 191

Bemerkung

Suche:-
Mit einer Erhaltungssatzung kann die städtebauliche Struktur einschließlich der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 6. Teil 1. Abschnitt > online
 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten  (Erhaltungssatzung)

00 BauGB(II) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch

00 BauGB(II) § 174 Ausnahmen


Ergänzende Themen
00 Wohnungseigentumsgesetz -WEG- 


Zurück
00 BauGB(II) Sechster Teil §§ 172- 179
Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote 

00 BauGB(II) Zweites Kapitel §§ 136-191 besonderes Städtebaurecht