Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
03 Niedersachsen
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Sechster Abschnitt    Städtebauförderung §§ 164a-164b
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Suche:-
Städtebauförderungsmittel sind Finanzierungs- und Fördermittel, die die Gemeinde selbst aus ihrem Haushalt bereitstellt oder die ihr insbesondere von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 1. Teil 6. Abschnitt  > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln

00 BauGB(II) § 164b Verwaltungsvereinbarung


Zurück
00 BauGB(II) Erster Teil 136-164b Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 

00 BauGB(II) Zweites Kapitel §§ 136-191 Besonderes Städtebaurecht