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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
03 Niedersachsen
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Erster Teil    Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel   Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen Substanz- oder Funktionsschwächen eines Gebiets durch die Bündelung von Einzelmaßnahmen behoben werden. Die §§ 136 - 164b enthalten nicht-abschließende Sonderregelungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Daneben finden auch die Bestimmungen des allgemeinen Städtebaurechts Anwendung, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 1. Teil  > online