Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen Substanz- oder Funktionsschwächen eines Gebiets durch die Bündelung von Einzelmaßnahmen behoben werden. Die §§ 136 - 164b enthalten nicht-abschließende Sonderregelungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Daneben finden auch die Bestimmungen des allgemeinen Städtebaurechts Anwendung, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) 1. Teil > online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) Erster Teil Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 136-139
00 BauGB(II) Erster Teil Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
00 BauGB(II) Erster Teil Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften §§ 152-156a
00 BauGB(II) Erster Teil Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte §§ 157-161
00 BauGB(II) Erster Teil Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung §§ 162-164
00 BauGB(II) Erster Teil Sechster Abschnitt Städtebauförderung §§ 164a-164b
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00 BauGB(II) Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191