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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

Vierter Abschnitt   Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren  §§ 011 – 013b        
Erster Teil  Bauleitplanung: §§ 001-013b
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht § 001-135c

Bemerkung

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Die Gemeinde kann zur Vorbereitung, Sicherung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen Verträge mit Privaten schließen

Informationen zum Thema

00BauGB(I) 1. Teil  4. Abschnitt > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 011 Städtebaulicher Vertrag

00 BauGB(I) § 012 Vorhaben- und Erschließungsplan

00  BauGB(I) § 013 Vereinfachtes Verfahren

00 BauGB(I) § 013a Bebauungspläne der Innenentwicklung

00 BauGB(I) § 013b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren 

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00 BauGB(I) Erstes Kapitel  §§ 001-135c Allgemeines Städtebaurecht