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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich §§ 180 - 181
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
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Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaß-nahmen sind auch die sozialen Auswirkungen auf die Betroffenen zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung wird nicht durch die Aufstellung eines Sozialplans entbehrlich; der Sozialplan soll die ggf. trotzdem entstehenden Auswirkungen mildern.
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) 7. Teil >online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 180 Sozialplan
00 BauGB(II) § 181 Härteausgleich
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00 BauGB(II) Zweites Kapitel §§ 136-191 Besonderes Städtebaurecht