Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

Erster Teil   Bauleitplanung: §§ 001-013b
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht § 01-135c

Bemerkung

Suche:--
Die Aufstellung von Bauleitplänen ist Sache der  Gemeinden. Sie haben dabei im Rahmen der Erforderlichkeit alle berührten Belange zu berücksichtigen und sind  insbesondere an die Ziele der Raumordnung gebunden.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) 1. Tei l > online
01 Erlass zum Bauleitverfahren 2131.16 > Fristablauf

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) Erster Teil  Erster Abschnitt §§ 001- 004c Allgemeine Vorschriften

00 BauGB(I) Erster Teil  Zweiter Abschnitt §§ 005-007 Vorbereitender Bauleitplan Flächennutzungsplan

00 BauGB(I) Erster Teil  Dritter Abschnitt §§ 008-010
Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)

00 BauGB(I) Erster Teil  Vierter Abschnitt §§ 011-013b
Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren 


Zurück
00 BauGB(I) Erstes Kapitel  §§ 001-135c Allgemeines Städtebaurecht